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Roaming - was ändert sich und was musst Du beachten

Rechtzeitig zur Urlaubssaison ist es soweit: die Roaming-Gebühren werden zum 15.06.2017 abgeschafft, d.h. Du kannst Deine goood-Mobilfunkkarte auch auf vorübergehenden Reisen im EU-Ausland zu Deinen nationalen Tarifkonditionen nutzen.



Roaming - was ändert sich und was musst Du beachten

Von Wencke Bagger am 28.09.2017


Was ändert sich?*

Du kannst mit Deinem regulierten Tarif die Leistungen Deines inländischen Tarifs (Sprache, SMS, Datennutzung) ohne Aufpreis auch im EU-Ausland nutzen.

Sind Deine Inklusiv-Einheiten aufgebraucht, gelten im EU-Ausland dieselben Konditionen wie im Inland. Du musst natürlich nicht alle Zahlen auswendig lernen. Wie Du es bereits kennst, erhältst Du auch weiterhin bei Einreise in sämtliche Länder eine Informations-SMS mit den Konditionen Deines Roaming-Tarifs.

Aber was heißt das für Deinen goood mobile-Vertrag konkret?

Nehmen wir an, Du machst zwei Wochen Urlaub in Spanien. Bisher musstest Du (je nach Tarif und Anbieter) Zuschläge zahlen, wenn Du Dein Roaming aktiviert und somit das spanische Netz zum Telefonieren, Simsen oder Surfen benutzt hast.

Seit dem 15.06.2017 fallen diese Auslandszuschläge für Dich weg. Du kannst das Netz in Deinem Urlaubsland also nutzen, als wärst Du Zuhause. Jede Sprachminute, jede SMS und jedes Byte werden im EU-Ausland genauso wie Im Inland abgerechnet. Deine nationalen Inklusivleistungen und Konditionen sind nun auch innerhalb der EU-Länder ohne Zusatzkosten nutzbar.

Beispiele für einen Tarif mit Inklusivleistungen bzw. Allnet-Flat:

Du befindest Dich in einer spanischen Tapas-Bar und wirst aus Österreich angerufen:

Die Annahme des Gesprächs ist kostenlos.

Du rufst Deine Mitreisenden auf ihren österreichischen Nummern an (ihr seid also alle noch in Spanien):

So lange, bis Deine Inklusivleistungen aufgebraucht sind, telefonierst Du ohne Zusatzkosten. Danach gelten die Konditionen Deines österreichischen Vertrags.

Du rufst einen spanischen Lieferservice oder Reitverein oder Radverleih an. Oder einen spanischen Menschen, den Du gestern kennen gelernt hast.

Du telefonierst innerhalb Deiner Inklusivleistungen sowohl auf spanische Festnetznummern, als auch auf spanische Handynummern ohne Zusatzkosten. Nach Verbrauch Deiner Inklusivleistungen gelten die Konditionen Deines österreichischen Vertrags.

Du rufst Deine Eltern Zuhause in Österreich an.

Wirklich?! Jedenfalls wird auch dieser Anruf nach Deinen nationalen Konditionen verrechnet: Bei Allnet-Flat bzw. nicht aufgebrauchten Inklusivleistungen ohne Zusatzkosten, danach dann nach Deinen Inlandspreisen.

Du liegst am Strand und postest Fotos auf Instagram. Außerdem checkst Du Mails und überfliegst online die Nachrichten.

¡ No es un problema! Du kannst sorgenfrei und ohne zusätzliche Kosten Dein inklusives Datenvolumen nutzen! (Solage Du nicht das aufschlagsfreie EU-Datenvolumen überschreitest. Nähere Infos findest Du hier.)

Du rufst vor dem spanischen Club noch kurz Deine französische Freundin in ihrem Heimatland Frankreich auf ihrer französischen Nummer an und schickst ihr danach noch eine SMS.

Wenn Du Dich im EU-Ausland befindest, wird dieses Land wie Dein Heimatland behandelt. Da Telefonate und SMS aus Österreich ins Ausland extra kosten, musst Du auch für den Anruf Deiner französischen Freundin gemäß der Konditionen in Deinem nationalen Vertrag bezahlen.

Telefonieren oder SMS von Deinem Urlaubsland (hier Spanien) in ein anderes EU-Land, das nicht Dein Heimatland ist (hier Frankreich) wird in Deinem regulierten Tarif also speziell abgerechnet. Hast Du einen alternativen Tarif, gelten die Konditionen dieses Zusatzpakets.

Du verpasst Deinen Rückflug nach Österreich und beschließt, ein halbes Jahr am spanischen Strand zu liegen.

Einmal abgesehen davon, dass das eine Frechheit ist (hier spricht der Neid), könnte es sein, dass Du von Deinem Mobilfunkanbieter gebeten wirst, die Situation zu erklären. Denn dauerhaft Deine nationalen Leistungen im EU-Ausland zu nutzen, ist eigentlich nicht vorgesehen.

Solltest Du ein bestimmtes Datenvolumen während Deiner monatelangen Strandsession überschreiten, können Aufschläge für die weitere Nutzung von Datenroamingdiensten erhoben werden. Dies geschieht im Rahmen der sog. Fair Use Policy.

Was musst Du beachten?

Die Änderungen gelten in den EU-Mitgliedsstaaten ebenso wie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums, also Norwegen, Island und Liechtenstein (Weltzone 1).

Bitte beachte, dass SMS und Telefonate von Österreich ins Ausland nicht der EU-Roaming-Verordnung unterliegen.

Innerhalb der betreffenden Länder bestehen beträchtliche Tarif-Preisunterschiede. Deshalb wurden im Rahmen der Verordnung auch Schutzklauseln für die Mobilfunkanbieter festgelegt, die verhindern sollen, dass jemand einen besonders günstigen Tarif im europäischen Ausland erwirbt, um ihn dann dauerhaft im Inland zu nutzen. Bei so einer missbräuchlichen Nutzung, z.B. einer permanenten Roamingnutzung, können im regulierten EU-Roamingtarif Aufschläge im Rahmen der „Fair-Use-Policy” erhoben werden. Die Anwendung der Fair-Use-Policy (Regelungen der angemessenen Nutzung) beinhaltet auch die Verarbeitung und Nutzung Deines Telefonie- und Surfverhaltens sowie Deines Aufenthaltsortes für einen Zeitraum von 4 Monaten. Dies dient zur Beurteilung der Einhaltung der „Fair-Use”-Grenzen bei Telefonie, SMS und Datennutzung.

Gilt die EU-Roaming-Verordnung auch auf Schiffen und in Flugzeugen?

Für die die Nutzung von Verbindungen auf Schiffen oder in Flugzeugen gelten separate Preise. Bitte beachte, dass die Preise für diese Verbindungen teilweise sehr hoch sein können.

 

*Alle Angaben sind trotz sorgfältiger Prüfung ohne Gewähr. Haftung ausgeschlossen.

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